SGR Plön
 

Hallo lieber Teilnehmer, lieber Besucher,

wir freuen uns, Dich beim Rehasport begrüßen zu dürfen.

Damit Du Dich besser auf Dein Training bei uns vorbereiten kannst, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Um an einem Kurs teilnehmen zu können ist eine telefonische  Anmeldung erforderlich, deswegen melde vor für Deinen gewünschten Termin bei uns. Telefonisch oder persönlich können wir dann alle weiteren Details besprechen und ggf. offene Fragen beantworten. 

Während der Rehasportstunde sollte Sportkleidung getragen und ein Handtuch in Größe 70x140cm mitgebracht werden. Für Deinen Aufenthalt wird Dir ein Schrank vom Fitnessstudio zur Verfügung gestellt. Für den Schlüssel/Armband muss ein Pfand hinterlassen werden oder es kann zur Dauerleihgabe erworben werden.


Wenn du eine eigene Gymnastik- oder Yogamatte hast, darfst du diese gerne zum Kurs mitbringen.

Anmeldungen bitte über 01522-7205816 zu unseren bekannten Öffnungszeiten vornehmen.


Wir freuen uns sehr auf Dich!

Dein Team vom SGR Plön








 

SGR Plön- Sportverein für Gesundheit und Rehabilitation

Lebensqualität durch Sport!


Was ist Rehabilitationssport?

Der Rehabilitationssport dient dazu, die in der Rehabilitationsklinik erreichten Ziele zu verfestigen, Krankheiten vorzubeugen und aktuelle Behinderungen zu mildern.

Durch die körperliche Aktivität während des Rehabilitationssportes sollen die noch vorhandenen gestörten körperliche, psychische und soziale Funktionen therapiert werden, womit eine Stabilisierung und Verbesserung des Selbstwertgefühls erreicht werden soll.Die verschiedenen Angebote im Rehasportbereich sind auf Art, Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.Der ambulante Rehabilitationssport ergänzt somit die abgeschlossenen Rehabilitationsmaßnahmen und umfasst meist 50 Einheiten (bei einigen Indikationen auch mehr) und findet je nach ärztlicher Verordnung 1 bis 2x pro Woche statt.

Er gehört zu den ergänzenden Leistungen der Rehabilitation und ist im SGB IX §44 verankert.

 

Wer kann eine Rehabilitationsverordnung ausstellen?

Jeder niedergelassene Arzt mit einer Kassenzulassung kann eine Rehasportverordnung (Formular 56) ausstellen.

Welche Kosten entstehen für mich als Teilnehmer an einer Rehabilitationssportgruppe?

Die Kosten für eine Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport werden bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen und anderen Kostenträgern, z.B. Renten- und Unfallversicherung, zeitlich befristet übernommen. Die Rehabilitationsverordnung unterliegt nicht wie eine Physiotherapiemaßnahme der Heilmittelbudgetierung und kann von ärztlicher Seite allen Krebspatienten verordnet werden, ohne ein Regressbegehren erwarten zu müssen. 

Privat versicherte Patienten gehen in Vorleistung und können bei regelmäßiger Teilnahme eine Erstattung bekommen. Hier liegen je nach Versicherung Unterschiede vor. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen umfasst im Regelfall eine Kostenübernahme von 50 Übungseinheiten Rehabilitationssport, die in einem Zeitraum von 18 Monaten zu absolvieren sind. Bei bestimmten Erkrankungen ist auch ein höherer Umfang möglich.